Zusammenfassung: Die Autoren beleuchten die UFS-Entscheidung vom 3. 3. 2011, RV/3830-W/10, wo dieser die Absetzbarkeit von Verpflegungskosten als Teil der Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf § 34 Abs. 9 EStG prüfte. Bisher waren Verpflegungskosten als nichtabzugsfähig eingestuft worden, seit dem LStR-Wartungserlass 2011 hat sich diese Haltung der Finanzverwaltung aber geändert. Blasl und Zimprich stellen den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des UFS vor und geben abschließend Hinweise für die Praxis.