Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über Entscheidungen des OGHs und des OLG Wiens zu den Themen Aufbewahrungspflicht eines Jahresabschluss, der länger als 7 Jahre zurückliegt, ferner zu den Voraussetzungen und Grundsätze zur Verhängung einer Beugehaft und zur Eintragung des Begriffs "Akademie" ins Firmenbuch.
Rechtsgrundlagen: § 212 UGB; § 283 UGB