Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf ein aktuelles Erkenntnis des VfGH ein, wo die Frage der Verfassungskonformität der Vermögenszuwachssteuer iSd BBG 2011 behandelt wurde. 14 Kreditinstitute als Antragsteller iSd Art 140 B-VG erachteten die ihnen durch das BBG 2011 auferlegte Verpflichtung des KESt-Abzugs für verfassungswidrig. Über diese Anträge hat der VfGH am 16. 6. 2011 entschieden. Die Autoren fassen die Entscheidungsgründe nochmals zusammen und geben in diesem Zusammenhang einen Ausblick auf die Folgen, die durch das AbgÄG 2011 mit 1.4.2012 in Kraft treten werden.