Zusammenfassung: Der VfGH prüfte, ob die Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. /27. Lebensjahr auf das vollendete 24./25. Lebensjahr verfassungswidrig wäre.
Schlagwörter:
Altersgrenze; Herabsetzung; Familienbeihilfe;