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Steuerpflicht einer Truppenverlegung

SteuernSWK 2011, S 761 Heft 20 und 21 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Der BFH hatte zu prüfen, wie die unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne für Soldaten zu bewerten ist und ob diese als steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 3 EStG 1988; § 15 Abs 2 EStG 1988

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