§ 4 Abs 3 EStG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH erneut klar, nach welchen Kriterien beurteilt werden kann, inwieweit nach einer Bauausführung mehrere Gebäude vorliegen, oder aber ein einheitliches Gebäude errichtet wurde. Außerdem erklärte das Höchstgericht, weshalb der Frage, inwieweit sich Bauwerke auf verschiedenen Grundstücken befinden, in der Judikatur eine Bedeutung beizumessen ist.