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Bescheid: Berichtigung

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 2 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 293 BAO

Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, welchen Zweck die Regelung des § 293 BAO betreffend die Bescheidberichtigung verfolgt bzw. welchem sie nicht dient. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, auf welche Fehler bzw. Mängel sich diese Bestimmung bezieht.

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