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Alternative onkologische Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung - BFH: Zwangsläufigkeit bei Ausweglosigkeit, die "Griff nach jedem Strohhalm" gebietet

SteuernMag. Bernhard Renner, Senatsvorsitzender im UFS LinzSWK 2011, S 28 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs, in der es um die Frage ging, ob einem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen die Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie (alternativmedizinische Behandlung) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, befasst sich Renner in seinem Beitrag eingehend mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten (Heilbehandlungen, Aufwendungen für sog. "Außenseitermethoden", für vorbeugende, gesundheitsfördernde Maßnahmen, usw.). Er beleuchtet dazu die deutsche Rechtsprechung und zieht auch einen Vergleich zur Rechtslage in Österreich. Unter welchen Voraussetzungen sind in Österreich Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig?

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