§ 3 UStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, wer aus Sicht des Umsatzsteuerrechts als Vermittler gilt. Der Gerichtshof stellte zudem klar, inwieweit dem Vermittler die vermittelte Leistung umsatzsteuerlich zuzurechnen ist, wie seine eigene Leistung aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen ist und, von welcher Bemessungsgrundlage dabei auszugehen ist.