Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit 2 aktuellen Entscheidungen des BFH, in denen das deutsche Höchstgericht klarstellte, welche Aufwendungen im Falle einer Publikumsgesellschaft zur Gänze Anschaffungskosten darstellen und zudem festlegte, wann ein Sofortabzug von Aufwendungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben in Frage kommt. Mit einer Anmerkung des Verfassers, der dazu kurz auf die Rechtssituation in Österreich eingeht.