6. MwSt-RL
Der VwGH hatte sich mit der Frage des Missbrauchs aufgrund des durch Vermietung von ärztlichen Geräten erzielten Steuervorteils einer Gesellschaft zu befassen, die von einem Arzt und seiner Ehegattin errichtet wurde, ärztliche Geräte anschaffte und in der Folge an die Ordination des Arztes vermietete.