§ 56 JN; § 58 Abs 1 JN; § 59 JN
Im Hinblick auf die Vorschreibung einer Pauschalgebühr für einen Unterlassungsvergleich betreffend Mietzinsforderungen, der mit Vertragsstrafe bewehrt ist, stellte der VfGH die Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Eigentumsrechts fest.