Überaus kritisch äußert sich ein "Steuerinsider" im vorliegenden Kurzbeitrag im Hinblick auf ein Erkenntnis des VwGH, das die Frage aufwirft, ob es nicht seitens des BMF für Finanzbeamte einem eindeutigeren Verbot der Abspeicherung von Daten (hier: Betriebsprüfungsberichte) auf privaten Computeranlagen (und auf Dienstcomputern) nach abgeschlossener Betriebsprüfung bedarf.