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Achtung: Der Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften beträgt nicht immer 13 % vom Gewinn! - Wertvolle Steuerentlastung, doch wie wird sie berechnet?

SteuernMag. Wolfgang Steirer, WP/StB, Partner einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei; Dipl.-Finw. (FH) Verena Schroeder, Berufsanwärterin in einer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungskanzleiSWK 2011, S 699 Heft 17 und 18 v. 15.6.2011

Zusammenfassung: Steirer und Schroeder befassen sich im vorliegenden Beitrag dem Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften und machen anhand von praktischen Beispielen deutlich, welche Probleme sich va hinsichtlich der Berechnung des Freibetrags ergeben können, die iR der Investitionsplanung zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen: § 10 EStG

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