Zusammenfassung: Payer widmet sich in seinem Beitrag einer Entscheidung des UFS aus dem Februar 2011, in der sich der Senat mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Erklärungsprüfung nach Erlassung eines Veranlagungsbescheids in der Form von "Ersuchen um Ergänzung" befasste und dabei die "Nachbescheidkontrolle" als unzulässig erklärte. Der UFS traf in diesem Zusammenhang Klarstellungen zur Bescheidaufhebung nach § 299 BAO. Mit einer Entscheidungsanmerkung des Verfassers.