§ 4 Abs 4 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH ua klar, ob für Bürgschaftszahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer leistet, eine Veranlassung aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses vorliegt und, ob derartige Zahlungen als Betriebsausgaben bei den Einkünften des Geschäftsführers zum Abzug gebracht werden können.