§ 236 BAO
In gegenständlicher Entscheidung wiederholte der VwGH seine ständige Rechtsprechung zur Frage des Vorliegens persönlicher Unbilligkeit im Falle einer nicht einbringlichen Abgabenschuld. In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof auch klar, wann von einer sachlichen Unbilligkeit auszugehen ist.