Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hatte der UFS zu beurteilen, ob die Wiederaufnahme der Verfahren von Amts wegen betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften, die das Finanzamt verfügt hatte, rechtens war. Strittig war ua, ob die dafür erforderlichen Wiederaufnahmegründe vorlagen. Der Senat traf in diesem Zusammenhang allgemeine Feststellungen zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen sowie hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe.