§ 18 Abs 1 Z 1 EStG
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH zum Abzug von Renten und dauernden Lasten als Sonderausgaben iR der Einkommensermittlung und stellte in diesem Zusammenhang klar, was unter Renten und sonstigen dauernden Lasten zu verstehen ist.
VwGH 28.10.2010, 2010/15/0055