Renner befasst sich im vorliegenden Beitrag mit einer aktuellen Entscheidung des BFH, in der es um die Frage der steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für privat mitveranlasste Reisen eines Pfarrers als Werbungskosten ging. Der Verfasser zeigt, inwieweit hierbei seitens des deutschen Höchstgerichts der Frage der Veranlassung (Motivation) für das Unternehmen der Reisen eine besondere Bedeutung beigemessen wurde. Renner erörtert auch, inwieweit der BFH damit dieselbe Rechtsauffassung vertritt wie der VwGH.