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Gebührenrechtliche Behandlung von Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften

SteuernSWK 2011, S 532 Heft 11 v. 10.4.2011

Zusammenfassung: Der Beitrag führt Auszüge einer aktuellen Information des BMF an. Darin finden sich Klarstellungen zur Änderung des § 20 Z 5 GebG durch das BBG 2011 betreffend die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (Nebengeschäfte) zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu Factoringrahmenverträgen. Was bedeutet die Gesetzesänderung? Wann ist ein Nebengeschäft gebührenfrei?

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