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Manchmal schlägt auch der Gesetzgeber bei der Betrugsbekämpfung über die Stränge - Zahlreiche unklare Tatbestandsmerkmale bereiten Auslegungsschwierigkeiten

TagesfragenMag. Johann Mlcoch, WP/StB, Partner einer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesellschaftSWK 2011, T 61 Heft 11 v. 10.4.2011

Zusammenfassung: In seinem Beitrag nimmt Mlcoch zu den mit Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen GSpG-Novellen 2008 und 2010 kritisch Stellung, wobei er nicht zuletzt aufzeigt, dass die Vielzahl der im GSpG und GebG enthaltenen nicht eindeutigen Tatbestandsmerkmale sowie einige unklare Bestimmungen dem Steuerpflichtigen Probleme bei der Interpretation und Auslegung bereiten können. Wann sollten daher aus Sicht des Autors nur finanzstrafrechtlichen Folgen eintreten? Was fordert er in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber?

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