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Verschärfte Regelungen bei Missachtung der Offenlegungspflichten gemäß §§ 277 ff. UGB - Rascheres Verfahren zur Durchsetzung der Vorlagepflichten

WirtschaftMag. Rainer Werdnik, RASWK 2011, W 1 Heft 10 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Werdnik stellt in seinem Beitrag das in § 283 UGB idF BBG 2011 normierte, neue Zwangsstrafverfügungsverfahren bei Verstößen gegen Offenlegungsverpflichtungen vor. Zusätzlich zu diesem besonderen Verfahren, das die fristgerechte Offenlegung von Jahresabschlüssen erzwingt, betrachtet der Verfasser ebenso die Neufassung des in § 24 FBG geregelten, allgemeinen Zwangsstrafenverfahrens.

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