§ 7 Abs 1 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, welche Wirtschaftgüter der Abnutzung unterliegen. Was gilt in diesem Zusammenhang für unkörperliche Wirtschaftsgüter?
VwGH 26.8.2009, 2006/13/0138
§ 7 Abs 1 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, welche Wirtschaftgüter der Abnutzung unterliegen. Was gilt in diesem Zusammenhang für unkörperliche Wirtschaftsgüter?
VwGH 26.8.2009, 2006/13/0138