§ 163 Abs 1 Stmk LAO; § 164 Stmk LAO
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit einem Antrag auf Rückzahlung entrichteter Abgaben zu befassen. Zu klären war dabei ua, inwieweit tatsächlich ein Guthaben auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen bestanden hat.