§ 8 Abs 2 KStG
Der Beitrag informiert über eine aktuelle Entscheidung des VwGH aus dem Bereich der Körperschaftsteuer. Das Höchstgericht hatte darin zu beurteilen, ob eine zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Geschäftsführer getroffene Abfertigungszusage steuerlich anzuerkennen war, oder aber eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellte.