Zusammenfassung: Fröhlich beleuchtet in seinem Beitrag zunächst die Rechtsentwicklung von der Typustheorie hin zur typisierenden Betrachtungsweise, danach die Fallgruppen der typisierenden Betrachtungsweise ebenso wie die Gründe und Kritik dieser Methode der Rechtsanwendung. Der Verfasser verdeutlicht die Voraussetzungen, die Anwendung und die Auswirkung der typisierenden Betrachtungsweise anhand von praxisrelevanten Anwendungsfällen (Berufsausbildungspauschale, häusliches Arbeitszimmer, Ausgaben für die private Lebensführung).