Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für einen PC-Kurs als Werbungskosten. Zu klären war ua, ob diese Aufwendungen beruflich veranlasst waren.
Rechtsgrundlagen: LStR 2002, Rz 358