Zusammenfassung: Schwaighofer und Mitterer befassen sich in ihrem Beitrag mit den im 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 normierten Änderungen betreffend die GSVG-Beitragsvorschreibung. Sie widmen sich zunächst den Neuerungen im Hinblick auf die Herabsetzung der Beitragsvorschreibung, wobei sie die Auswirkung bei Pensionsfällen anhand von 3 Beispielvarianten beleuchten und dazu auch die bis Ende 2009 geltenden Regelungen anführen. Anschließend erläutern die Verfasser die veränderte Vorgehensweise bei der Nachbemessung und nehmen zum Abschluss zu den Gesetzesänderungen kurz persönlich Stellung.