§ 12 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob eine Rechnung, die weder Art noch Umfang der sonstigen Leistung angibt und auch auf keine dahingehenden Belege verweist, zum Vorsteuerabzug berechtigt.
VwGH 2.9.2009, 2008/15/0065
§ 12 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob eine Rechnung, die weder Art noch Umfang der sonstigen Leistung angibt und auch auf keine dahingehenden Belege verweist, zum Vorsteuerabzug berechtigt.
VwGH 2.9.2009, 2008/15/0065