§ 1 KommStG; § 22 Z 2 EStG; § 47 Abs 2 EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die an die wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ausbezahlten Bezüge zu Recht der Kommunalsteuer unterworfen wurden.
VwGH 2.9.2009, 2005/15/0143