§ 12 Abs 2 Z 2 UStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend der Vorsteuerausschluss für Gebäudeteile, die für Wohnzwecke privat genutzt werden.
VwGH 8.7.2009, 2009/15/0101; VwGH 2009/15/0102; VwGH 2009/15/0103