§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen iZm einer beruflich veranlassten, selbst organisierten Reise eines Autors von Schulbüchern zu befassen und äußerte sich ua dahingehend, woran gemessen werden kann, dass der Zweck der Reise beruflicher (betrieblicher) Natur ist.