Zusammenfassung: Wann ist das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 3 lit a FinStrG bewirkt? Welche Rolle kann dabei die Art der Bescheidzustellung spielen? Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt beleuchtet Rombold in seinem Beitrag die finanzstrafrechtlichen Auswirkungen für den Fall, dass ein Abgabenpflichtiger, der eine Abgabenhinterziehung begehen wollte, von diesem seinem Versuch zurücktritt.