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Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

TagesfragenSWK 2010, T 24 Heft 3 v. 20.1.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Höhe der im Jahr 2010 ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern gebührenden Aufwandsentschädigung.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 4 Satz 2 des Bewährungshilfegesetzes 1969, BGBl Nr 146/1969 idF BGBl I Nr 52/2009; VO der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, BGBl II Nr 4/2010

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