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Verschärfung der Empfängerbenennung durch das BBKG 2010 - Neuer Strafzuschlag bei "unzulässigem Schweigen" von Körperschaften

SteuernMag. Juliane Haider, Universitätsassistentin an der Karl-Franzens-Universität Graz; Mag. Stephan Schlager, WP/StBSWK 2010, S 1015 Heft 34 und 35 v. 5.12.2010

§ 22 KStG; § 162 BAO; BBKG 2010, ErlRV 875 BlgNR 24. GP; Art 6 EMRK

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