Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs, in dem dieser befand, ob einem Lehrer Aufwendungen für Literatur steuerlich anzuerkennen sind. Klarstellungen erfolgten ua dahingehend, inwieweit Bücher und Zeitschriften als Arbeitsmittel angesehen werden können und, wann von einer beruflichen Nutzung der Literatur und der beruflichen Veranlassung der damit verbundenen Kosten auszugehen ist.
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