§ 3a Abs 12 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, welchem Ort ein besonderer Stellenwert beizumessen ist, wenn es darum geht, den Leistungsort eines Tierarztes zu bestimmen.
VwGH 29.4.2010, 2007/15/0172
§ 3a Abs 12 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, welchem Ort ein besonderer Stellenwert beizumessen ist, wenn es darum geht, den Leistungsort eines Tierarztes zu bestimmen.
VwGH 29.4.2010, 2007/15/0172