§ 1 Abs 2 LVO
Welche Zeiträume sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Liebhabereibeurteilung ausschließlich zugrunde zu legen? Wonach muss die Frage, ob der Steuerpflichtige eine konkrete Bewirtschaftungsart geändert oder beibehalten hat beurteilt werden?
VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227