§§ 34 ff BAO; § 45 Abs 2 BAO; § 2 Abs 5 Z 2 UStG
Der vorliegende Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS und die damit verbundene, zurzeit beim VwGH anhängige Amtsbeschwerde. Strittig ist, inwieweit die Tätigkeiten eines Weinkomiteevereins gemeinnützig sein können. Die Ansichten des UFS und des Finanzamts werden angeführt.