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Einheitsbewertung bei der Grundsteuer verfassungskonform - Beurteilung hat vor dem Hintergrund der jeweiligen Steuer gesondert zu erfolgen

SteuernMMag. Bernhard Canete, Lektor an der WU Wien, Mitarbeiter einer Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesellschaftSWK 2010, S 958 Heft 32 v. 10.11.2010

§ 21 Abs 4 BewG; § 19 BewG; § 19 Abs 2 ErbStG; § 1 Abs 1 GrStG

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