Zusammenfassung: Welche neuen Regeln durch das Inkrafttreten des 2. Teils des Mehrwertsteuerpakets im Bezug auf den Leistungsort bei Seminarleistungen einerseits im Zusammenhang mit, andererseits ohne Zusammenhang mit einer Eintrittsberechtigung gelten, zeigt Weinzierl in ihrem Beitrag nicht zuletzt anhand von praktischen Beispielen auf. Gelten auch für Beratungsleistungen und Seminarleistungen, die unselbständige Nebenleistungen darstellen, neue Leistungsortregelungen?