Der Beitrag enthält Hintergrundinformationen zu dem aktuellen Prüfungsbeschluss des VfGH im Hinblick auf die Stiftungseingangssteuer, da das Höchstgericht die derzeit geltende Steuerbemessung aus Sicht des Verfassungsrechts als bedenklich erachtet (Stichwort: Einheitswerte bei der Zuwendung von Grundbesitz an eine Stiftung im Gegensatz zur Heranziehung von aktuellen Werten im Falle der Zuwendung von Unternehmensanteilen oder Wertpapieren).