§ 1 Vlbg Kriegsopferabgabe
In der vorliegenden Entscheidung befand der VwGH, ob die Spielereinsätze bei Kartenspielen ohne Bankhalter, die iR eines freien Gewerbes durchgeführt werden, als Eintrittsgelder anzusehen und daher der Kriegsopferabgabe zu unterwerfen sind.
VwGH 26.3.2010, 2010/17/0005