§ 37 Abs 2 Z 1 EStG
In gegenständlicher Entscheidung ging es ua um Fragen zur Besteuerung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns im Falle des Erwerbes eines Geschäftsanteils. Fragen stellten sich ua im Bezug auf die Berechnung des Fristenlaufs und die Siebenjahresfrist des § 37 Abs 2 Z 1 EStG im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb bei einem zunächst als Mitunternehmerschaft und nach Anteilsvereinigung als Einzelunternehmen weitergeführten Betrieb.