§ 11 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH wiederholte in gegenständlicher Entscheidung seine ständige Rsp zu den Inhaltserfordernissen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Bezug auf die korrekte Angabe von Namen und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers.
VwGH 22.3.2010, 2007/15/0173