Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS aus dem Juni 2010, in der der Senat befand, ob für den Steuerpflichtigen in dem Fall, dass der Teilwert einer Fremdwährungsverbindlichkeit sinkt, ein Abwertungswahlrecht besteht und wenn ja, wann von diesem Gebrauch gemacht werden kann. Der Senat stellte weiters fest, inwieweit Kursgewinne, die in vorangegangenen Perioden entstanden sind, nachgeholt werden können. Mit einem Verweis auf einen dazu erschienenen Beitrag von Laudacher im UFSjournal (Ausgabe Nr. 10/2010).