§ 34 EStG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob der Nachteil, der einem Steuerpflichtigen aufgrund der Rückwidmung von Bau- in Grünland in einem Überschwemmungsgebiet entsteht, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, oder als Vermögensschaden zu beurteilen ist. Können die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens steuerlich geltend gemacht werden?