Zusammenfassung: Der UFS hatte in gegenständlicher Entscheidung zu beurteilen, inwieweit der Widerruf der Löschung der Abgabenschulden durch das Finanzamt zu Recht erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 235 Abs 1 BAO; § 294 Abs 1 BAO; § 294 Abs 1 lit b BAO
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