Zusammenfassung: Gaedke und Tumpel gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, welche Bemessungsgrundlage bei der Vorsteuerpauschalierung heranzuziehen ist, wenn von der sog. Differenzbesteuerung nach § 24 EStG Gebrauch gemacht wird.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 8 f UStG; § 12 UStG; § 14 UStG; § 24 UStG